2. Kindergartenbetreuung
Ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung können Kinder einen Kindergarten besuchen. Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz – der Besuch ist jedoch freiwillig. Der Rechtsanspruch gilt für deutsche und ausländische Kinder, soweit diese sich berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Ziel der Kindergärten ist die Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Da sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe grundsätzlich nach dem örtlichen Bedarf richten, können Anzahl und Angebote unterschiedlich sein.
Auf folgende Kriterien sollten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Kindergartenplatzes achten:
- Die pädagogischen Angebote sollten mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen.
- Standort und Öffnungszeiten sollten Ihren Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden.
Der Träger des Kindergartens ist auch immer Ihr Ansprechpartner. Handelt es sich beispielsweise um eine kirchliche Einrichtung, können Sie sich an den Pfarrer und die Kindergartenleitung wenden. Überwacht werden die Einrichtungen vom Landesjugendamt (angesiedelt bei dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg).
Die Einrichtung entscheidet selbst, welche Gruppenformen und Öffnungszeiten sie anbietet, beispielsweise:
- Halbtagskindergärten (vor- oder nachmittags geöffnete Gruppen)
- Regelkindergärten (vor- und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppen)
Sie haben eine tägliche Öffnungszeit von etwa sechs Stunden, wobei der Kindergarten über die Mittagszeit schließt. In einer Regelgruppe können etwa 25 Kinder, höchstens 28 Kinder betreut werden. - Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (ununterbrochen mindestens sechs Stunden)
- Ganztagskindergärten (ununterbrochen mehr als sieben Stunden)
Gruppen mit durchgehender Betreuung, meist bis zu zehn Stunden. In einer Ganztagesgruppe können maximal 20 Kinder betreut werden.
Einige Kindergärten bieten auch eine Betreuung über die Ferienzeit an.
Für die Betreuung der Kinder stehen Fachkräfte zur Verfügung – die Anzahl richtet sich nach der Gruppengröße und der Betreuungszeit.
Da die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, lohnt es sich, die infrage kommende Einrichtung vorher genau anzuschauen. Die Leitungen von städtischen oder Gemeindekindergärten geben sich ihr pädagogisches Konzept selbst. Bei den kirchlichen Trägern sind Gebete, Bibelgeschichten und Gottesdienste in den Tagesablauf integriert. Daneben gibt es eine Reihe von Kindergärten, die in freier Trägerschaft stehen. Waldorfkindergärten, Montessori- oder Waldkindergärten haben eigene pädagogische Konzepte.
Betriebskindergärten (LL) sind im Betrieb oder in der Nähe des Betriebes angesiedelt und stehen ganz oder zumindest überwiegend den Kindern der Mitarbeiter zur Verfügung. Es gibt unterschiedliche Organisations- und Finanzierungsformen. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Arbeitszeiten der Firmen.
Viele Kindergärten bieten inzwischen auch zusätzliche Bertreuungsformen an (z.B. altersgemischte Gruppen). In integrativen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt direkt bei dem jeweiligen Kindergarten. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob es eine Warteliste gibt.
Wenn Sie sich die Betreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, besteht je nach Einzelfall die Möglichkeit, dass der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bietet in seinem Kindergarten-Portal ausführliche Informationen über Kindergärten in Baden-Württemberg. Außerdem finden Sie dort den "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten", der ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 verbindlich für alle Einrichtungen sein wird. Der Orientierungsplan richtet sich an pädagogisches Fachpersonal und Eltern. Ziel ist, Bildungsprozesse von Kindern zwischen drei und sechs Jahren verstärkt zu fördern und damit die Bildungschancen für Kinder gerechter zu verteilen.
Als Studierende oder Hochschulangehörige mit Kind hilft Ihnen darüber hinaus das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderte Portal " Kinderbetreuungsangebote an Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg", nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu suchen.