5. Gesetzliche Unfallversicherung
Ihr Kind ist während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Voraussetzung ist, dass es sich um eine staatlich anerkannte Tageseinrichtung handelt, die der Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes dient. Dazu zählen insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen.
Versichert sind
- Kinder während des Besuchs der Tageseinrichtung,
- Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, vor und nach dem Unterricht,
- Teilnehmer an (aufgrund von Rechtsvorschriften erforderlichen) vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch den Weg von und zu der Einrichtung sowie Veranstaltungen der Tageseinrichtungen oder Schulen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten und an anderen Orten stattfinden (beispielsweise bei Wanderungen, Ausflügen oder Sportfesten).
Nicht versichert sind hingegen die rein privaten Tätigkeiten, wie beispielsweise private Unterbrechungen der Wege zur Einrichtung oder zurück nach Hause (Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Tageseinrichtung.
Keine gesetzliche Unfallversicherung besteht für private Freizeitangebote, Frühförderstätten und Förderstätten sowie für Kinder- und Wohnpflegeheime Bei einem Unfall wenden sich der Träger der Einrichtung oder die betroffenen Eltern an die Unfallkasse Baden-Württemberg, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist.