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9. Anbieter von Kindertageseinrichtungen
Die Einrichtungen zur Kinderbetreuung können von unterschiedlichen Anbietern – sogenannten Trägern – unterhalten werden:
- Gemeinden – als öffentliche Träger von Kindertageseinrichtungen
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Anbieter des dritten Sektors – auch "Träger der freien Jugendhilfe" genannt, beispielsweise
- Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
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private Anbieter – als "anerkannte Träger der freien Jugendhilfe" beispielsweise
- eingetragene Vereine
- Studentenwerke
- betriebliche Einrichtungen
Die Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Kinder ab drei Jahren und für Grundschulkinder ausreichend Betreuungsplätze anzubieten. Jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr hat sogar einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Der Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung ist genehmigungspflichtig. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – KVJS) ist an viele Voraussetzungen gebunden. Gleichzeitig kann die Erlaubnis aber auch dazu berechtigen, Förderungen und Zuwendungen zu erhalten.
Ausgenommen von dieser Erlaubnispflicht sind Betreiber von
- Jugendfreizeit- oder Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen oder Schullandheimen,
- Schülerheimen, die der Landesschulaufsicht unterstehen und
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Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die keine Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen, wenn sie
- unter entsprechender gesetzlicher Aufsicht stehen oder
- der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes dienen.
Neben den Anforderungen des Landesjugendamtes müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden, beispielsweise Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen (z.B. Fluchtwege). Hinweise dazu finden Sie in den Broschüren " Der Bau von Kindertageseinrichtungen" und " Kinderkrippen und betreute Spielgruppen" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie in den " Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung" der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Für Fragen zum laufenden Betrieb (z.B. zur Betriebsführung) finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Liste mit Ansprechpartnern.