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Scheidung
Der Entschluss, sich scheiden zu lassen, zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Zum Beispiel ändert sich in vielen Fällen die finanzielle Situation der geschiedenen Partner oder es gibt Probleme mit der Einigung über das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Welches Recht wird angewendet? (LL) Die Auskunft, in welchen Fällen ein deutsches Familiengericht deutsches Scheidungsrecht anwendet, erhalten Sie gleich zu Beginn.
Auf die Scheidungsvoraussetzungen (LL) wird im Folgekapitel eingegangen. Das Scheidungsverfahren (VB) beginnt mit einem Scheidungsantrag. Hier finden Sie auch Informationen darüber, welche Kosten im Scheidungsverfahren auf Sie zukommen können.
Die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung (LL) können sehr unterschiedlich sein. In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Zugewinnausgleich
- Bankkonto/Schulden
- Ehewohnung und Hausrat
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Unterhaltsansprüche (für Kinder und den geschiedenen Partner)
- rentenrechtliche Aspekte (Versorgungsausgleich)
Rat und Hilfe können Sie auch bei verschiedenen Beratungsstellen (LL) erhalten.
Falls sich durch die Scheidung Ihr Name ändert, finden Sie im Kapitel "Namensänderung (LL)" Informationen zu den dadurch entstehenden Eintragungs- und Mitteilungspflichten gegenüber Behörden und anderen Stellen.
Eine Ehe kann außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird in Deutschland durch gerichtliches Urteil des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt) oder eine Scheinehe vorliegt.