Lebenslagen

Wehrdienst

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind Männer wehrpflichtig, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Das Kapitel "Erfassung, Musterung und Einberufung (LL)" beschreibt das Verfahren bei der Heranziehung zum Grundwehrdienst. Die Voraussetzungen (LL) für den Dienst bei der Bundeswehr erfahren Sie im gleichnamigen Kapitel.

Unter bestimmten Umständen können Sie vom Wehrdienst befreit werden. Mehr darüber erfahren Sie im Kapitel "Wehrdienstausnahmen (LL)". Sie können den Wehrdienst auch verweigern, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Informationen hierzu finden Sie in der Lebenslage "Zivildienst (LL)".

Während des Wehrdienstes darf der Arbeitgeber Sie nicht kündigen. Informationen zum Kündigungsschutz und zu anderen Leistungen finden Sie im Kapitel "Soziale Absicherung (LL)". Ebenso besteht ein Anspruch auf Wehrsold und Urlaub.

Außerhalb der Dienststunden haben Wehrpflichtige die Möglichkeit, an verschiedenen allgemeinbildenden und berufsbildenden Förderungsmaßnahmen teilzunehmen. Welche Angebote es gibt und wie Sie diese bekommen können, erfahren Sie im Kapitel "Berufliche Weiterbildung (LL)".

Über die Dauer von Wehrübungen (LL) nach Ableistung des Grundwehrdienstes informieren wir Sie im abschließenden Kapitel.

Auch Frauen haben die Möglichkeit, Wehrdienst zu leisten. Informationen dazu finden Sie im Kapitel " Frauen in der Bundeswehr" auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Die angebotenen Informationen ersetzen keine qualifizierte Beratung. In Zweifelsfragen wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Kreiswehrersatzamt.