6. Berufliche Weiterbildung
Das Bundesministerium der Verteidigung bietet allen Grundwehrdienstleistenden (GWDL) und freiwillig zusätzlichen Wehrdienstleistenden (FWDL) die Möglichkeit, außerhalb der Dienststunden an allgemeinbildenden und berufsbildenden Förderungsmaßnahmen teilzunehmen.
Die Berufsförderung für GWDL und FWDL umfasst
- die Teilnahme an allgemeinen Lehrgängen der Bundeswehrfachschulen,
- die Teilnahme an allgemein beruflichen und fachberuflichen Arbeitsgemeinschaften des Berufsförderungsdienstes,
- die Teilnahme an allgemein beruflichen Kursen und am allgemein beruflichen Fernunterricht, an Fachkursen, am fachberuflichen Fernunterricht und am Fernstudium in Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr,
- die Ausleihe von allgemein beruflicher und fachberuflicher Literatur und
- die Beratung durch die Stellenbörse des Berufsförderungsdienstes.
Besonders interessant für die Grundwehrdienstleistenden sind die neben der qualifizierten Beratung speziell konzipierten Arbeitsgemeinschaften. Hier wird unter anderem ein ständiges Angebot, beispielsweise an allgemeinbildenden und fachberuflichen Kursen, Fremdsprachen oder EDV, bereitgestellt. Die Förderung GWDL und FWDL beträgt maximal 664,68 Euro.
Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören vor allem:
- Kurs-, Lehrgangs-, Studiengebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren und Fahrkosten
- Bei Teilnahme an Maßnahmen von Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr kann ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten gewährt werden.
- Die Fahrkosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen teilweise erstattet.
Die militärische Dienstzeit kann unter Umständen als Praktikum für ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium angerechnet werden.