Berufsaufbauschule
EINLEITUNG
Die Berufsaufbauschule ist die Mittelstufe der Berufsoberschule und wird dem zweiten Bildungsweg zugerechnet.
Nach einjährigem Besuch dieser Vollzeitschulform können Sie als Hauptschüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachträglich einen mittleren Bildungsabschluss (LL) (mittlere Reife) erwerben.
Aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten werden Sie auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet und erhalten auf folgenden Gebieten eine erweiterte Allgemeinbildung:
- gewerblich-technisch
- hauswirtschaftlich/pflegerisch/pädagogisch
- haufmännisch
- landwirtschaftlich
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nach Abschluss der Mittelstufe die Möglichkeit, die Oberstufe der Berufsoberschule (VB) oder ein berufliches Gymnasium (LL) zu besuchen, um die fachgebundene beziehungsweise allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
ZUSTAENDIG
die jeweilige Berufsaufbauschule
Informationen zu den Standorten und Adressen der Berufsaufbauschulen in Baden-Württemberg sowie zu den Aufnahmebedingungen finden Sie auf den Seiten des " Kultusportals Baden-Württemberg".
VORAUSSETZUNG
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
-
Abschlusszeugnis der Berufsschule
alternativ:- Abschlusszeugnis einer einjährigen Berufsfachschule
- Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt
- Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs oder eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann
- bei ausländischen Bewerbern: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
ABLAUF
Sie müssen den Aufnahmeantrag an die jeweilige Berufsaufbauschule richten. Der Termin, zu dem der Antrag bei der Schule eingegangen sein muss, wird vom Schulleiter bestimmt und auf geeignete Weise bekannt gegeben.
Liegen der Berufsaufbauschule mehr Bewerbungen vor, als Plätze angeboten werden können, findet ein Auswahlverfahren statt.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Schulleiter.
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.
UNTERLAGEN
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Zeugnisse, Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen
SONSTIGES
Für die Dauer des Besuchs der Berufsaufbauschule können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (VB) beantragen.