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Berufsoberschule

UNTERTITEL

Technische Oberschule und Wirtschaftsoberschule

EINLEITUNG

Die Berufsoberschule (Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule) bietet jungen Menschen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Chance, die fachgebundene Hochschulreife (LL) beziehungsweise in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt.

Die Berufsoberschule ist untergliedert in die Mittelstufe (Berufsaufbauschule (VB)) und die Oberstufe. Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre in Vollzeitform und soll die Schüler zum Studium an einer Hochschule befähigen. Besonders befähigte junge Menschen mit Fachhochschulreife können unter bestimmten Bedingungen (Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik mindestens 2,0 und Teilnahme an einem Beratungsgespräch) gleich in das zweite Jahr einsteigen.

ZUSTAENDIG

die jeweilige Berufsoberschule

Informationen zu den Standorten und Adressen der Technischen Oberschulen und Wirtschaftsoberschulen in Baden-Württemberg sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusportals Baden-Württemberg.

VORAUSSETZUNG

  • mittlere Reife
    (Realschulabschluss, Fachschulreife, Abschluss nach der Klasse 10 der Hauptschule)
  • Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik, wobei in jedem Fach mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss und abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichgestellte Berufserfahrung
  • Absolventen des "9+3"-Modells können über eine Aufnahmeprüfung zugelassen werden

Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Falls Sie den geforderten Notendurchschnitt nicht erreicht haben, können Sie eine Aufnahmeprüfung ablegen.

ABLAUF

Sie müssen den Aufnahmeantrag schriftlich oder elektronisch an die Berufsoberschule richten, an der die Ausbildung erfolgen soll.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Schulleiter. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt.

UNTERLAGEN

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften (VB) der Zeugnisse
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls
    • an welcher Berufsoberschule Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben,
    • an welche Berufsoberschule Sie ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet haben sowie
    • mit welchem Ergebnis Sie schon an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen oder die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht haben

FRIST

Sie müssen sich spätestens bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr anmelden.