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Hundesteueranmeldung

EINLEITUNG

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters

ABLAUF

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

UNTERLAGEN

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)

FRIST

Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.

KOSTEN

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Das Halten beispielsweise von Blindenhunden (VB), Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde