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Umwelt-Max 6'2015 (24.6.15)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert:

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Wasserhahn

Wasserhahn

Umwelt-Max

 

Gartenbewässerung

                                                                                                                                 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

an heißen Sommertagen schleppen nicht nur Balkongartenbesitzer so manche Gießkanne mit Wasser nach draußen. Wer nicht das Vertrocknen der Pflanzen in Kauf nehmen will, muss auch seinen Naturgarten gießen.

 

Es gibt aber einige Tricks, mit denen Wasser gespart und die Pflanzen schonend versorgt werden können.

 

Wer die Möglichkeit hat, sollte Regenwasser auffangen und damit gießen. Dieses Wasser gibt es kostenlos und es wird von vielen Pflanzen besser vertragen als Leitungswasser. Die günstigste Zeit zur Bewässerung ist der frühe Morgen. Gegen die Bewässerung am Abend spricht die erhöhte Gefahr von Pilzinfektionen. Pflanzbestände sollten möglichst trocken in die Nacht gehen. Das gründliche Gießen direkt im Wurzelbereich der Pflanzen ist besser als ein großflächiges Beregnen. Da der Boden das Wasser nicht sofort aufnehmen kann, sollte man sich beim Gießen Zeit lassen: Wässern, eine halbe Stunde Pause, dann noch einmal wässern. Ist nur die Erdoberfläche befeuchtet, verdunstet das Wasser, ohne das es der Pflanze zugute kommt. Besonders günstig ist es, wenn die Beete nach dem Beregnen aufgelockert werden. Dadurch werden die feinen Haarröhrchen im Boden zerstört, durch die das Wasser wieder verdunstet.

 

Auch Bäume brauchen Wasser, besonders zur Zeit der Blüte und während des Heranreifens der Früchte. Dabei sollten sie nicht direkt am Stamm, sondern im Randbereich der Krone gewässert werden. Dort können die Wurzeln das Wasser am besten aufnehmen.

 

Kürzer als 4 cm sollte ein Rasen in den regenarmen Sommermonaten nicht geschnitten werden. Das schützt die Wurzeln vor dem Austrocknen und der Rasen kann nach dem nächsten Regen schnell wieder ergrünen. Beim Sprengen des Rasens verdunstet zuviel Wasser. Besser ist, einmal pro Woche eine intensive Bewässerung vorzunehmen, bei der das Wasser langsam zugeführt wird.

 

Eine andere Möglichkeit für die Bewässerung des Gartens ist ein Brunnen. Nach geltendem Wasserrecht ist die Benutzung von Grundwasser für den eigenen Haushalt z. B. für die Beregnung des direkt zum Haus gehörenden Gartens erlaubnisfrei und beim Landratsamt lediglich anzuzeigen. Dabei ist die Entnahmemenge sowie die Art der Fördereinrichtung unerheblich. Allerdings darf das Wasser nur für eigene Zwecke entnommen werden.

Für die Errichtung von Brunnen und die Grundwasserentnahme zur Beregnung von Garten und Grünflächen, welche nicht am Wohnhaus gelegen sind, dies ist häufig außerorts der Fall (z. B. Kleingartenanlagen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In jedem Fall ist der beabsichtigte Brunnen beim Landratsamt – Wasserrechtsamt – anzuzeigen.

Für die Anzeige sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Übersichtsplan/Auszug aus Stadtplan mit Kennzeichnung des Standortes

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstückes und geplanten Brunnenstandortes

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für Gartenbrunnen

  • Zeichnung der Brunnenanlage (falls bereits bekannt)

  • Kopie der Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

 

Die Unterlagen sind bei der Gemeinde Oftersheim, Umweltamt, Eichendorffstraße 2, Zimmer 2, abzugeben. Die Gemeinde leitet die Anträge an das Landratsamt und die Stadtwerke Schwetzingen weiter. Nach Eingang der Anzeige beim Landratsamt wird geprüft, ob der Brunnen und die Grundwasser-
entnahme möglich sind (Lage im Wasserschutzgebiet, Vorhandensein von Altlasten).

Bei positiver Entscheidung des Landratsamtes wird die Anzeige mit einem Bescheid bestätigt. Handelt es sich um einen erlaubnisfreien Gartenbrunnen wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50,- € erhoben. Ist für den geplanten Brunnen eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, entsteht eine höhere Verwaltungsgebühr.

Die Anträge können auf der Internetseite:

http://www.oftersheim.de/rathaus/verwaltung/umweltamt/ heruntergeladen werden.

 

Bis Bald

 

Euer Max