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KfW-Förderung für energieeffiziente Bestandsgebäude geht weiter (26.2.22)

Rubrik:

KliBA - Energieberatung

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Am 22. Februar 2022 hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung für energetische Sanierungen zum Effizienzhaus wiederaufgenommen. Darauf weisen das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die gemeinnützige KLIBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin.

Für die umfassenden Sanierungen gelten dieselben Bedingungen wie zuvor: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus auf den anspruchsvollsten Standard Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 Euro. Die anderen geförderten Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen ebenfalls unverändert weiter. Die Effizienzhausklasse 40 soll künftig ebenfalls weiter gefördert werden. Ab wann und wie hoch, ist jedoch noch unklar.

Am 24. Januar 2022 hatte die Bundesregierung einen Förderstopp für Effizienzhäuser verkündet. Betroffen waren die Förderprogramme der KfW-Bank für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Auch KfW-Kredite für Einzelmaßnahmen wurden gestoppt genauso wie die Fördergelder für Neubauten.

Grund für den Stopp der Effizienzhausförderung war der ausgeschöpfte Fördertopf: Gerade die Nachfrage nach Geld für den bereits als Stand der Technik geltenden KfW-55-Neubaustandard war so groß, dass dafür seit November 2021 über 70 Prozent der beantragten Gesamtsumme von rund 20 Milliarden Euro ausgegeben wurden.

Damit fehlten die Gelder für besonders effiziente Neubauten – und vor allem für die Sanierung des Gebäudebestandes. Schlecht sanierte Bestandsgebäude sind maßgeblich für den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor verantwortlich und deshalb besonders auf Wärmeschutzfenster, Dämmungen und erneuerbare Energien angewiesen. Diese Gelder fließen nun wieder.

BEG fördert wieder Gesamtsanierungen: Ein Bonus und hohe förderfähige Kosten

Die gesamte finanzielle Unterstützung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch für die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen, aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden.

Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40 für sanierte Bestandsgebäude bestehen unverändert weiter. Die Förderung liegt wie bislang zwischen 27,5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss. Hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die EE-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Beim Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man daher auf bis zu 75.000 Euro Fördergeld je Wohnung.

Förderung für Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen erhalten Sanierungswillige in der Regel 20 Prozent Förderung. Beispiele sind Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke. Bei neuen Heizungen steigt der Zuschuss auf bis zu 55 Prozent. Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält einen Bonus bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts in Höhe von fünf Prozentpunkten.

Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung ist finanziell attraktiv, da der Staat die Beratung bereits mit 80 Prozent fördert, macht sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt. Der Vorteil einer Energieberatung vor Ort: Sie zeigt auf, wie Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Wohngebäude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren können.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere, aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Bedingung ist jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität. Um Missbrauch zu verhindern, gibt es Kontrollen vor Ort. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.

Das BAFA nimmt die Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an, die KfW die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite. Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, ist weiterhin die KfW zuständig. „Die Sanierungsförderung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, betont Dr. Klaus Keßler, der Geschäftsführer der KLiBA. „Dafür stehen KLiBA-Energieberaterinnen und Berater bereit, den Sanierungswilligen bei Bedarf auch weiter Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen“.

 

Ansprechpartner KLiBA

 

Dr. Klaus Keßler

Wieblinger Weg 21

69123 Heidelberg

Fon: 06221 99875-0

info@kliba-heidelberg.de

www.kliba-heidelberg.de

 

 

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau

 

Marietta Weiß,

Gutenbergstraße 76

70176 Stuttgart,

Fon 0711 489825-13,

marietta.weiss@zukunftaltbau.de

www.zukunftaltbau.de

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