HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Energiespartipp: Heizen mit erneuerbaren Energien (13.6.23)

Rubrik:

KliBA - Energieberatung

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Das Einfamilienhaus in Heidelberg wird vollständig durch eine komplett im Keller untergebrachte Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Wärmepumpe und der hydraulische Abgleich wurden durch die BAFA gefördert (Foto: Gülay Keskin)

Das Einfamilienhaus in Heidelberg wird vollständig durch eine komplett im Keller untergebrachte Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Wärmepumpe und der hydraulische Abgleich wurden durch die BAFA gefördert (Foto: Gülay Keskin)

Die Zeit ist reif für klimafreundlichere Heizungen
Ein Service Ihrer Gemeinde Oftersheim


Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist nicht nur für das Eindämmen des Klimawandels unabdingbar, sondern auch durch die hohen Energiepreise ökonomisch sinnvoll. Die Bundesregierung hat bereits 2021 das Klimapaket auf den Weg gebracht. Ein zentrales Element darin ist eine höhere CO2-Bepreisung. Seit Januar 2023 beträgt der Preis 30 Euro pro CO2-Tonne für Kraft- und Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudebereich. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 65 Euro im Jahr 2026 an. Die neuen Regeln und die hohen Energiekosten für fossile Brennstoffe verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und verbilligen gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen.
Austauschprämie für alte Ölheizungen und staatliche Förderprogramme
Am 1. Januar 2020 ist der Austauschbonus für alte Öl-, Gas- und Kohleheizungen sowie Nachtspeicher-Stromheizungen in Kraft getreten. Der Bonus beträgt 10 Prozent. Mit dem staatlichen Zuschussproramm für Anlagen zur Wärmeerzeugung (BEG-EM) werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Wärmenetze und Solaranlagen höher gefördert. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt je nach gewählter Heizungstechnik bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. 
Umdenken gefragt!
Ab Januar 2024 müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energie betrieben werden. Hierzu werden gerade die entsprechenden Gesetzesänderungen, unter anderem im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) auf den Weg gebracht.  Dies war bereits im Koalitionsvertrag von 2021 verabredet worden. Um die Hausbesitzer zu unterstützen, sind umfangreiche Änderungen in der Förderlandschaft vorgesehen. Am 19. April verkündete das BMWK ein neues „Förderkonzept für erneuerbares Heizen“, das in der Folge der 65-Prozent-EE-Anforderungen gelten soll. Das Förderkonzept sieht bis zu 50 Prozentige Zuschüsse für die neue Heiztechnik vor. Neben den Zuschüssen sollen Förderkredite angeboten werden, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Dabei soll es sich um zinsgünstige Kredite bis zu 60.000 Euro handeln, die die Bonusförderungen als Tilgungszuschüsse integrieren.
Fazit: Hauseigentümer sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig im Betrieb deutlich teuer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind zur Einhaltung der Klimaziele unbedingt notwendig. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, gibt es eine gut aufgestellte Förderung. 
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrer KLiBA-Energieberaterin, Stefanie Damblon – natürlich kostenfrei und unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Bauamt, Gewölberaum, Eichendorffstr. 2, vierzehntägig, donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr. Telefon 06221 998750 (KLiBA).Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!