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Versand der beantragten Briefwahlunterlagen (22.5.24)

Rubrik:

Das Wahlamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Versand der Stimmzettel für Gemeinderats- und die Kreistagswahl

 

Allen Wahlberechtigten wurden die amtlichen Stimmzettel für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl sowie ein Merkblatt für jede Wahl zugestellt, das Ihnen Hinweise zur Stimmabgabe geben soll – unabhängig davon, ob bereits Briefwahl beantragt wurde oder nicht. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte, die bereits einen Briefwahlantrag gestellt haben, neben ihren Briefwahlunterlagen in einer separaten Sendung die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und für die Kreistagswahl zugesandt bekommen. Das geschieht aus logistischen Gründen. Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl, die wie oben beschrieben, zusätzlich zugestellt werden, sind daher für Briefwähler nicht von Bedeutung.

 

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl sind am Wahlsonntag in den Wahlraum mitzubringen. Sie können diese zu Hause in aller Ruhe vorbereiten und ausfüllen. Im Wahlraum ist nur ein begrenztes Kontingent an Stimmzetteln vorhanden.

 

Um die Wahlunterlagen für die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl unterscheiden zu können, sind die Stimmzettel und die dazugehörigen Merkblätter farblich unterschiedlich gestaltet:

 

  1. Für die Gemeinderatswahl werden orangefarbene Stimmzettel und Stimmzettelumschläge verwendet,
  2. die Unterlagen für die Kreistagswahl sind in hellgrüner Farbe gehalten.
  3. Die Stimmzettel für die Europawahl sind weißlich, diese werden aber nicht vorher zugestellt, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal ausgehändigt. Gleiches gilt für die Stimmzettelumschläge für die Urnenwahl (Kreistags- und Gemeinderatswahl). Auch diese erhält der Wähler erst am Wahlsonntag im Wahllokal.

 

Für die Europawahl werden keine Stimmzettelumschläge verwendet, d.h. nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine wird dieser gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne gesteckt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass der Stimmzettel für die Europawahl nicht in ein Stimmzettelkuvert der Gemeinderats- bzw. Kreistagswahl gesteckt werden darf.

 

Versand der beantragten Briefwahlunterlagen

 

Da die von den Wahlberechtigten beantragten Wahlscheine für Briefwahl nur als Komplettpaket mit allen darin enthaltenen Wahlunterlagen verschickt werden dürfen, musste die Lieferung der Stimmzettel für die Europawahl abgewartet werden. Diese sind der Gemeinde am Mittwoch, 15.05.2024, über das Landratsamt zugegangen, sodass die beantragten Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen nun zügig verschickt werden. Allerdings liegen der Gemeinde über 2.200 Briefwahlanträge vor, die es sukzessive zu bearbeiten gilt. Stand jetzt werden die Briefwahlunterlagen so versendet, dass diese den Antragstellern bis Ende dieser Woche zugehen werden.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Beantragung über die Gemeindewebsite

 

Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen möchten, können entsprechende Anträge mittels ausgefülltem und unterschriebenem Wahlbenachrichtigungsschreiben, per E-Mail oder Fax bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt stellen. Im Falle einer Beantragung per E-Mail oder Fax müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen auf elektronischem Wege durch Aufruf des nachfolgenden Links Wahlscheinantrag zu den Europa- und Kommunalwahlen ist bis Donnerstag, 06.06.2024, 12.00 Uhr, möglich. Dieser Dienst steht – von einzelnen Wartungsarbeiten des Kommunalen Rechenzentrums KOMM.ONE abgesehen – rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Beantragung per QR-Code

 

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Sofort wird man auf eine Seite umgeleitet, auf der die persönlichen Daten – mit Ausnahme des Geburtsdatums – bereits befüllt sind und man mit wenigen, leichtverständlichen Schritten seine Briefwahlunterlagen bestellen kann. Dieser Dienst steht ebenfalls bis Donnerstag, 06.06.2024, 12.00 Uhr, zur Verfügung.

 

Persönliche Beantragung im Rathaus

 

Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlamt (Bürgerbüro im Rathaus) beantragt werden – möglichst nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail (06202/597-0, wahlamt@oftersheim.de) oder per virtueller Terminbuchung über die Gemeindewebsite.

 

Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen

 

Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei separate Wahlbriefe zurücksenden. Der rote Wahlbrief ist für die Europawahl, der gelbe Wahlbrief für die kommunalen Wahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahl) bestimmt. Der rote Wahlbrief darf auf keinen Fall in den gelben Wahlbrief gesteckt werden.

 

Sowohl der rote Wahlbrief (für die Europawahl) als auch der gelbe Wahlbrief (für Kreistagswahl und Gemeinderatswahl) werden im Bereich der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert.

 

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Ein rechtzeitiger Einwurf in den Rathausbriefkasten bzw. der postalische Rückversand (gebührenfrei im Bereich der Deutschen Post AG) bis Donnerstag, 06.06.2024, wird jedoch dringend empfohlen.

 

Mit Blick auf den starken Anstieg des Briefwahlanteils bei den vorangegangenen Wahlen steht ein zusätzlicher grüner Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinanträgen vorgesehen ist.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 06202/597-0 oder per E-Mail wahlamt@oftersheim.de).