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Gehwegreinigung (9.2.24)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

verschmutzte Fahrbahnrinne

verschmutzte Fahrbahnrinne

Gehwegreinigung - Welche Pflichten habe ich als Bürgerin und Bürger?

Aus aktuellem Anlass und um Unklarheiten entgegenzuwirken, möchte die Gemeinde ihre Bürgerinnen und Bürger nochmals über die Streupflicht und die darin enthaltene „Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ informieren:

 

Wie erfahre ich, welche Pflichten ich bei der Gehwegreinigung allgemein habe?
In der Streupflichtsatzung der Gemeinde Oftersheim ist klar geregelt, wer für die Reinigung des Gehwegs zuständig ist. Diese können Sie hier einsehen, herunterladen oder ausdrucken.


Welche Pflichten habe ich als Bürgerin und Bürger?
Anlieger*innen müssen ihrer Reinigungspflicht auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück nachkommen, so schreibt es die Satzung vor.


In welchem Umfang muss ich reinigen?
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht erstreckt sich räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume sowie die Straßenrinnen. Den Gehwegen gleichgestellt im Sinne dieser Satzung sind auch die Straßenrinnen. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung.


Wohin gebe ich den Kehricht?
Der Kehricht gehört weder in die Straßenrinne, nicht auf das Grundstück des Nachbarn noch in die Baumscheibe. Er muss aufgenommen und über die Restmülltonne entsorgt werden.

 

Weitere Informationen, passend zu Ihren Gegebenheiten, entnehmen Sie bitte ebenfalls der Streupflichtsatzung. Bei Fragen können Sie sich auch gern an das Bürgermeisteramt Oftersheim wenden.  (Stand 09.02.24)