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6. Steuern und Sozialabgaben
Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht direkt mit der Zahlung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Beiträge zu der Sozialversicherung konfrontiert, da die Abführung dieser Beträge durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. In diesem Kapitel möchten wir Sie jedoch mit den Grundzügen dieser Themen vertraut machen.
Das Kapitel "Lohnsteuerkarte (LL)" informiert Sie unter anderem über die Auswirkung der Steuerklassenwahl und mögliche Freibeträge, die Sie auf der Lohnsteuerkarte eintragen können.
Unter "Antragsveranlagung zur Einkommensteuer (LL)" können Sie nachlesen, wann die Abgabe einer Steuererklärung für Sie vorteilhaft ist beziehungsweise wann Sie dazu verpflichtet sind.
Das umfassende Angebot der Sozialversicherung sowie Informationen darüber, auf welche Aspekte Sie direkt Einfluss nehmen können, finden Sie unter dem Titel "Sozialversicherungspflicht (LL)". Dort finden Sie beispielsweise Verfahrensbeschreibungen zum Wechsel der Krankenkasse oder zur Klärung des Rentenkontos.
Bei längerer Krankheit oder im Falle einer Arbeitslosigkeit stehen Ihnen Lohnersatzleistungen (LL) zu. Zu den üblichsten Leistungen haben wir detaillierte Informationen über Voraussetzungen und die Antragstellung für Sie vorbereitet.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie durch private Altersvorsorge (LL) aufbessern. Über Ihre Möglichkeiten sollten Sie sich frühzeitig informieren.
Im Onlineangebot des Finanzministeriums Baden-Württemberg finden Sie das Merkblatt " Der aktuelle Tipp zur steuerlichen Behandlung der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz" zum Download.