Lebenslagen

Vormundschaft

Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn mir etwas passieren sollte? Diese Frage stellen sich viele Eltern – ob sie in einer Partnerschaft leben oder Alleinerziehende sind. Für elternlose Minderjährige wird vom Gericht ein Vormund bestellt. Das Kind wird dann als "Mündel" bezeichnet.

Unser Angebot zu diesem Thema richtet sich an Eltern, Vormünder sowie Mündel und informiert über die Voraussetzungen und Folgen im Falle der Notwendigkeit einer Vormundschaft.

Sorgeberechtigte Eltern haben die Möglichkeit, einen Vormund in ihre letztwillige Verfügung aufzunehmen. Was Sie dabei beachten sollten, finden Sie im Kapitel "Vorsorgemöglichkeit (LL)".

In welchen Fällen die Bestellung eines Vormundes notwendig ist und wie das Gericht die Auswahl trifft, erfahren Sie im Kapitel "Beginn der Vormundschaft (LL)". Hier erfahren Sie außerdem, wer als Vormund infrage kommt und welche Rechte ein Mündel hat.

Die Aufgaben eines Vormundes werden im Kapitel "Rechte und Pflichten des Vormundes (LL)" näher erläutert. Ein Vormund ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Hinweise zur Aufwandsentschädigung erhalten Sie im Kapitel "Finanzielle Hilfen (LL)".

Die Vormundschaft endet automatisch mit dem 18. Geburtstag des Mündels oder aus anderen Gründen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel "Ende der Vormundschaft (LL)".

Im Kapitel "Weiterführende Links (LL)" finden Sie Beratungsstellen und Informationen anderer Anbieter zu diesem Thema.