Bundestags·wahl 2025 - Einfach wählen gehen!
Infos in einfacher Sprache
Jeder kann Politik machen. Zum Beispiel bei der Bundestags·wahl. Die Bundestags·wahl ist am 23. Februar 2025. Hier können Sie mitbestimmen: Wer soll in Deutschland entscheiden?
In den nächsten Wochen erklären wir: So funktioniert die Bundestags·wahl. Das machen wir in einfacher Sprache. Dann können es alle verstehen.
Ganz viele Infos zur Bundestags·wahl gibt es auch unter der Internet-Adresse:
Hier wird erklärt, wie Wählen mit Brief·wahl geht:
Sie haben die Wahl·unterlagen für die Brief·wahl beantragt? Dann haben Sie diese Wahl·unterlagen erhalten:
den Wahl·schein, den Stimm·zettel, einen blauen Umschlag, einen roten Umschlag
Der Stimm·zettel ist der gleiche wie bei der Wahl im Wahlraum. Ihr Wahl·brief muss spätestens am 23. Februar 2025 beim Wahl·amt sein. Also gleich abschicken.
Bei der Bundestags·wahl haben Sie zwei Stimmen. Das heißt: Sie dürfen auf dem Stimm·zettel zwei Kästchen ankreuzen. Es gibt die Erst·stimme und die Zweit·stimme.
Was ist die Erst·stimme?
Die Erst·stimme steht auf dem Stimm·zettel auf der linken Hälfte. Da stehen die Bewerber von dem Wahl·kreis. Das sind die Wahl·kreis-Bewerber. In jedem Wahl·kreis gibt es andere Wahl·kreis-Bewerber.
Mit der Erst·stimme können Sie einen Bewerber von Ihrem Wahl·kreis wählen. Der Bewerber mit den meisten Stimmen kommt direkt in den Bundestag.
Bei jedem Bewerber stehen der Wohnort und der Beruf dabei. Außerdem steht dort, in welcher Partei er ist.
Was ist die Zweit·stimme?
Die Zweit·stimme steht auf dem Stimm·zettel auf der rechten Hälfte. Die Zweit·stimme hat die Farbe blau. Damit können Sie eine Partei wählen. Wenn eine Partei viele Zweit·stimmen bekommt, dann hat sie mehr Abgeordnete im Bundestag. Man sagt dazu: Sie hat mehr Sitze im Bundestag.
Unter dem Namen von jeder Partei stehen fünf Namen von Personen. Das sind die ersten fünf Bewerber für diese Partei.
So geht das Wählen mit Briefwahl:
1) Entscheiden Sie sich für einen Kandidaten und eine Partei. Dann kreuzen Sie den Kandidaten auf der linken Seite auf dem Stimm·zettel und die Partei auf der rechten Seite im Kreis an.
2) Falten Sie den Stimm·zettel.
3) Legen Sie den Stimm·zettel in den weißen Umschlag.
4) Kleben Sie den weißen Umschlag zu.
5) Jetzt füllen Sie den Wahlschein aus.
Wichtig: Sie müssen den Wahl·schein unterschreiben.
6) Legen Sie in den roten Umschlag:
den Wahl·schein und den zu·geklebten weißen Umschlag, der den Stimm·zettel enthält.
7) Kleben Sie jetzt den roten Umschlag zu.
Der zu·geklebte rote Umschlag ist der Wahl·brief.
Jetzt muss der Wahl·brief ins Wahl·büro. Sie haben 2 Möglichkeiten:
1) Schicken Sie den Wahlbrief mit der Post ins Wahl·büro.
Die Adresse steht auf dem Wahl·brief.
Schicken Sie den Wahl·brief sofort ab.
Der Wahlbrief darf nämlich nicht zu spät kommen. Sonst gilt der Brief nicht.
Auf den Wahl·brief müssen Sie keine Brief·marke kleben.
2) Sie werfen den Wahl·brief selbst in den Brief·kasten von dem Wahl·amt. Die Adresse steht auf dem Wahl·brief:
Gemeinde Oftersheim
Wahl·amt
Mannheimer Straße 49
68723 Oftersheim
Werfen Sie den Wahl·brief bis zum 23. Februar 2025 ein. Bis spätestens 18 Uhr.
Jetzt haben Sie mit Brief·wahl gewählt!
Zusammen gegen Falschinformation (PDF,122 KB) - Informationen in leichter Sprache