Gehölzschnitt und Heckenpflege

Zurückgeschnittene Sträucher (Bild LEV)

Der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. informiert

Im Februar kreischen wieder allerorts Motorsägen; Reisighaufen liegen überall. Bis Ende des Monats ist nämlich noch Gelegenheit, Bäume, Hecken und Gebüsch zu schneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt den Gehölzschnitt nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Danach beginnt die Brut- und Setzzeit, während der wildlebende Tiere möglichst wenig gestört werden sollen. Übrigens fangen die heimischen Vögel, bedingt durch den Klimawandel, immer früher mit Nestbau und Brut an. Deshalb sollte der Zeitrahmen für die Gehölzpflege möglichst nicht voll ausgeschöpft werden. Gehölzschnitt führt man an frostfreien Tagen durch, denn gefrorene Äste brechen leicht, was zu unnötigen Wunden am Baum führen kann.

Von März bis September darf die Säge nur in bestimmten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Zum Beispiel beim Freischneiden des sogenannten Lichtprofils zur Verkehrssicherheit (über Geh- und Radwegen 2,5 m, über Fahrbahnen 4,5 m). An Hecken sind dann höchstens leichte Formschnitte erlaubt. Bei Bäumen dürfen lediglich zur Gesunderhaltung Äste abgesägt werden (etwa bei Sturm beschädigte). Bei Obstbäumen ist der Sommerschnitt zwar unüblich, aber zulässig.Etwas genauer: Das jahreszeitliche Verbot betrifft Hecken, Sträucher und Gebüsche generell. Für Bäume gilt es im Offenland, also etwa auf Streuobstwiesen, landwirtschaftlichen Flächen und an Straßenrändern, aber nicht im Wald. Für Bäume auf anderen, zum Beispiel gärtnerisch genutzten Flächen (wie Parks, Friedhöfen, Kleingartenanlagen und privaten Hausgärten), ist die Rechtslage komplizierter und im Einzelfall zu klären.Auf Grundstücken in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, im Naturpark oder bei manchen geschützten Biotoptypen kann der Gehölzschnitt sogar ganzjährig verboten sein. Auskunft im Einzelfall gibt gerne die Untere Naturschutzbehörde des Kreises – lieber fragen, als ein hohes Bußgeld riskieren!

Das Naturschutzgesetz verbietet darüber hinaus ganzjährig die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der geschützten Arten, zu denen zum Beispiel alle heimischen Vögel und Fledermäuse zählen. Deshalb darf man etwa Nester, Baumhöhlen oder Rindenspalten auch beim zulässigen Gehölzschnitt nicht entfernen, ob sie gerade bewohnt sind oder nicht. Doch wer würde den geflügelten Schädlingsbekämpfern auch schaden wollen? Altes Material in Nisthilfen für Vögel sollte allerdings vor Beginn der Brutzeit entfernt werden.

Muss man überhaupt schneiden?Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und prägen die Kulturlandschaft auch des Rhein-Neckar-Kreises. Hier kann man noch Wiedehopf, Steinkauz und Haselmaus erleben.Auch Hecken und Gebüsche bieten wertvollen Lebensraum für unzählige, teils selten gewordene Tierarten wie Dorngrasmücke und Neuntöter. Sie strukturieren die Landschaft und bieten Schutz vor Erosion, Hitze und Wind.Sowohl Streuobstwiesen als auch Hecken sind unbedingt erhaltenswert und gesetzlich geschützt. Beide Biotoptypen brauchen regelmäßige Pflege, sonst überaltern sie, verlieren an Wert als Lebensraum und gehen schließlich verloren. Daher ist der regelmäßige, fachgerechte Schnitt notwendig.

Wie schneidet man Obstbäume und Hecken?
Je jünger die Bäume sind, desto wichtiger ist der Schnitt, damit sie lange leben. Wer das Schneiden seiner Obstbäume nicht Fachleuten überlassen will, sollte wissen, wie es richtig gemacht wird. Verschiedene Organisationen bieten Schnittkurse an.Einfacher ist der Heckenschnitt. Unten dicht, oben licht, mit nur wenigen Bäumen darin – so soll eine Hecke in der freien Landschaft aussehen. Bei einer überalterten Hecke ist es umgekehrt. Zur Verjüngung setzt man sie alle 8-15 Jahre auf den Stock. Das bedeutet, alle älteren Triebe mit Axt oder Motorsäge 10-25 cm über dem Boden einzukürzen. Der Schnitt erfolgt also waagrecht, nicht senkrecht wie bei einer Zierhecke, und unten, nicht oben! Das sieht zunächst drastisch aus, aber die Sträucher schieben schon bald viele Jungtriebe. Um keinen kompletten Kahlschlag zu machen, aber dem Neuaustrieb genug Licht zu bieten, verjüngt man Hecken abschnittsweise.

Was macht man mit dem Schnittgut?
Pflanzliche Abfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich „verwertet“ werden. Am besten wird das Schnittgut dazu auf dem eigenen Grundstück gehäckselt und zum Mulchen verwendet oder kompostiert. In kleinen Haufen aus Ästen und Reisig finden Tiere wie Igel oder Amphibien Unterschlupf. Vielleicht freut sich auch ein Ziegenhalter über frisches Reisig für seine Tiere. Kommunale Sammelstellen oder gewerbliche Anbieter nehmen Gehölzschnitt an und verwerten ihn in Biogasanlagen oder Kompostwerken. Das früher weit verbreitete Verbrennen ist nur noch ausnahmsweise zulässig und sollte in jedem Fall der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) rechtzeitig vorher angezeigt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung der dicken Teile als Feuerholz in Form von Scheiten oder Hackschnitzeln. Soll das Schnittgut von der Fläche abgeräumt werden, muss dies jedoch geschehen, bevor Tiere darin mit Nestbau oder Jungenaufzucht beginnen.