Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde spricht eine deutliche Sprache

Logo Rhein-Neckar-Kreis

Ausschuss für Soziales

Der Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises zeigt eine deutliche Zunahme an Aufgaben und Fallzahlen. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 wurden der Behörde zahlreiche neue Zuständigkeiten übertragen. Gleichzeitig ist die Zahl der Betreuungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – das wurde bei der Präsentation des Berichts in der Sitzung des Ausschusses für Soziales des Kreistags deutlich.
 Neben der bisherigen Unterstützung des Betreuungsgerichts, der Beratung über Vorsorgevollmachten und der Begleitung von ehrenamtlichen Betreuenden kamen durch die Reform weitere Aufgaben hinzu. So fungiert die Betreuungsbehörde nun unter anderem als Stammbehörde für Berufsbetreuende, übernimmt die Prüfung der Erforderlichkeit von Betreuungen bei Verlängerungen und fördert die Aufklärung über Patientenverfügungen. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf der unterstützten Entscheidungsfindung. Seit der Reform steht nicht mehr das objektive Wohl der Betreuten, sondern ihre individuellen Wünsche im Vordergrund. Dies bedeutet für die Betreuenden einen erheblichen Mehraufwand, da sie jede Entscheidung eng mit den betreuten Personen abstimmen müssen.

Fallzahlen im Rhein-Neckar-Kreis
Die Zahl der Betreuungen im Rhein-Neckar-Kreis ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Während 2010 in Baden-Württemberg insgesamt 114.284 Betreuungen geführt wurden, waren es 2022 bereits 120.910. Im Rhein-Neckar-Kreis liegt die Quote aktuell bei etwa 14 Betreuungen pro 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner und damit leicht über dem Landesdurchschnitt. Die absolute Zahl der im Landkreis geführten Betreuungen betrug im vergangenen Jahr 6130, 886 davon wurden neu eingerichtet. Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Beratungen: Im Jahr 2024 führte die Betreuungsbehörde 1321 Einzelberatungen zur Vorsorgevollmacht durch. Zudem wurden in 477 Fällen betroffene Personen im Vorfeld einer Betreuung beraten und 777 Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt.

Mangel an ehrenamtlichen und beruflichen Betreuenden
Ein großes Problem stellt der Rückgang ehrenamtlicher Betreuender dar. Während 2019 noch 569 Betreuungen ehrenamtlich geführt wurden, waren es 2024 nur noch 368. Gleichzeitig steigt die Anzahl der beruflich geführten Betreuungen – aber viele Berufsbetreuende gehen in den Ruhestand, während der Nachwuchs für dieses spannende Berufsfeld ausbleibt.
 Die mit der Zustimmung des Bundesrates vom 21. März 2025 beschlossene Anpassung der Betreuervergütung soll eine Verbesserung bringen, doch der Landkreistag weist darauf hin, dass die Erhöhung möglicherweise nicht ausreicht, um den Beruf langfristig attraktiv zu halten. Sollte sich die Entwicklung fortsetzen, müsste die Betreuungsbehörde selbst Betreuungen übernehmen – eine Aufgabe, die zusätzliche personelle Kapazitäten erfordern würde. Um den Herausforderungen zu begegnen, setzt die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises auf Aufklärung und Vernetzung. Sie organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen, arbeitet mit Betreuungsvereinen zusammen und bietet Schulungen für ehrenamtliche Betreuende sowie Infoveranstaltungen für interessierte berufliche Betreuende an. Zudem engagiert sie sich in landesweiten Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Betreuungswesens. „Die Betreuungsbehörde leistet eine enorm wichtige Arbeit für Menschen, die Unterstützung brauchen. Die steigenden Fallzahlen und der Rückgang an ehrenamtlichen Betreuenden zeigen, wie dringend wir Lösungen finden müssen, um dieses System langfristig tragfähig zu halten“, betont Sozialdezernent Fabian Scheffczyk.
 
Für weitere Informationen steht die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/betreuungsbehoerde zur Verfügung.