Zum Umgang mit offenem Feuer und Grillen

Brand (Symbolbild)

Das Ordnungsamt informiert

Kurz gefasst: Auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen 
Außerhalb zugelassener Feuerstellen ist offenes Feuer verboten. Dazu zählen auch Feuerkörbe, Feuerschalen oder das Grillen mit Gas bzw. Kohle. 
Grünflächen und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. 
Bei erheblicher Rauchentwicklung oder Gefährdung bzw. ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann offenes Feuer auch innerhalb zugelassener Feuerstellen untersagt werden. 
Offenes Feuer muss ständig beaufsichtigt werden. 
Bei öffentlichen Darbietungen mit Feuer ist auf Sicherheitsabstand zu achten. Ein geeignetes Löschgerät muss bereitstehen. 

Kurz gefasst: Hinweise zu Feuerstellen auf Privatgrund 
Es darf keine Brandgefahr bestehen, achten Sie auf Mindestabstände zu Gebäuden, Bäumen u.a. 
Offenes Feuer muss ständig beaufsichtigt werden. 
Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen. 
Löschmittel müssen bereitstehen. 
Die Feuerstelle muss für die Feuerwehr jederzeit erreichbar sein. Flucht– und Rettungswege freihalten. 
Erlaubte Brennmaterialien: Unbehandeltes Holz 
Unerlaubte Brennmaterialien: Pappen, Altreifen, Matratzen, Kunststoffe, Haus– und Sperrmüll, behandeltes Holz (z.B. gestrichen) usw. 
Das Verbrennen unerlaubter Materialien ist illegale Müllentsorgung, belastet Mensch und Umwelt und wird bestraft.

Kurz gefasst: Verbrennen von Gartenabfällen 
Es dürfen nur pflanzliche Abfälle auf einem landwirtschaflich oder gärtnerisch genutzten Grundstück (außerhalb des Orts) verbrannt  werden, auf dem sie anfallen.
Offenes Feuer muss ständig beaufsichtigt werden.
Das Feuer darf nicht durch zusätzliche Brennstoffe entfacht werden. 
Die Abfälle dürfen nur gehäuft, nicht flächig verbrannt werden. 
Nur zwischen Sonnenauf– und Sonnenuntergang darf verbrannt werden, niemals bei Dunkelheit. 
Niemals bei starkem Wind und ab Waldbrandgefahrenstufe 4.
Es dürfen keine Verkehrsgefährdungen, kein gefährlicher Funkenflug oder erhebliche Belästigungen entstehen. 

Melden Sie das Verbrennen rechtzeitig beim Ordnungsamt an. 
Informieren Sie auch die Integrierte Leitstelle Rhein-Neckar (Telefon 06203/404 270)
In beiden Fällen unter Angabe der Flurstücknummer, des Namens  und der Telefonnummer. 
Geben Sie auch in der Nachbarschaft Bescheid.
Die ausführlichen Verordnungen finden Sie auf www.oftersheim.de. 
Bei Fragen im Einzelnen wenden Sie sich bitte an: 
Ordnungsamt Oftersheim, Mannheimer Straße 49, 
68723 Oftersheim, Telefon: 06202/597‐115 bzw. –106 oder per E‐Mail: ordnungsamt@oftersheim.de