Briefwahl
Versand der Wahlbenachrichtigungsschreiben
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die bevorstehende Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025, werden derzeit zugestellt. Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung aufzubewahren (nicht ins Altpapier werfen), da sie am Wahlsonntag im Wahllokal vorgelegt werden sollte.
Personen, die bis zum Sonntag, 02.02.2025, kein Benachrichtigungsschreiben für die Bundestagswahl erhalten haben, jedoch der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, melden sich bitte im Rathaus, Wahlamt, (Tel. 597-0, E-Mail: wahlamt@oftersheim.de) zur Überprüfung.
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut § 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Wie kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Wenn Sie bei der Bundestagswahl 2025 durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen bitten wir Sie, unbedingt vollständig auszufüllen, handschriftlich zu unterzeichnen und in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder per Post an das Wahlamt zu senden. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder per E-Mail an wahlamt@oftersheim.de gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleiches gilt für eine Beantragung per SMS-Nachricht.
Beantragung über die Gemeindewebsite
Wir bieten Ihnen auch zur Bundestagswahl die bequeme Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Bei Aufruf des nachfolgenden Links
„Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl“ wird ein Erfassungsformular für die Antragsdaten nach dem Muster eines Wahlbenachrichtigungsschreibens angezeigt. Die persönlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift) sind in das Antragsformular einzutragen. Dieser Dienst steht bis Donnerstag, 20.02.2025, 12.00 Uhr, zur Verfügung.
Beantragung per QR-Code
Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Sofort wird man auf eine Seite umgeleitet, auf der die persönlichen Daten – mit Ausnahme des Geburtsdatums – bereits befüllt sind und man mit wenigen, leichtverständlichen Schritten seine Briefwahlunterlagen bestellen kann. Dieser Dienst steht ebenfalls bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr, zur Verfügung.
Knappe Frist für das Wählen per Briefwahl
Eine Besonderheit bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl sind die sehr knappen Fristen für die Briefwahl. So beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Bundestagswahl geliefert werden. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird per Post zugestellt.
Achtung: Sollten Sie in der Zeit ab dem 10. Februar in Urlaub fahren bzw. fliegen, empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen direkt ab dem 10. Februar persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Oftersheim im Erdgeschoss des Rathauses, Mannheimer Straße 49, abzuholen oder vor Ort im Bürgerbüro per Briefwahl zu wählen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt unter wahlamt@oftersheim.de wird dringend empfohlen.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen.
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Im Normalfall, also in allen anderen Fällen ohne urlaubsbedingte Abwesenheit bis zum Wahltag, wird der beantragte Wahlschein samt Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift durch die Deutsche Post AG oder durch Amtsboten zugestellt. Der rote Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert.
Die Wahlbriefe sollten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 20.02.2025) an das Wahlamt zurückgesandt werden. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe bis spätestens 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Mannheimer Straße 49, eingeworfen werden.
Mit Blick auf den starken Anstieg des Briefwahlanteils bei den vorangegangenen Wahlen steht ein zusätzlicher grüner Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinanträgen vorgesehen ist.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht rechtzeitig zugehen oder Sie diese verloren haben, besteht noch die Möglichkeit bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt (Tel. 06202/597-0 oder per E-Mail wahlamt@oftersheim.de).