Landesfamilienpass

Im Bürgerbüro beantragen

Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei kindergeldberechtigte Kinder haben (dazu gehören auch Pflege‐ oder Adoptivkinder, die im Haushalt der Eltern leben). Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem  kindergeldberechtigten Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer Einschränkung von mindestens 50 GdB haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt  beziehen,  oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.

Den Landesfamilienpass können Sie im Bürgerbüro des Rathauses beantragen. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen. 

Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner in Baden‐Württemberg, die einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt bieten, finden Sie unter www.sozialministerium‐bw.de/landesfamilienpass