Antikörper der Aujeszkyschen Krankheit (AK) erneut nachgewiesen

Wildschweine im Gehege

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz informieren

Bereits in den vergangenen Jahren wurde in einzelnen Fällen bei Wildschweinen im Norden Baden-Württembergs der Nachweis von entsprechenden Antikörpern erbracht. Im Rhein-Neckar-Kreis wurde nun am 21. Februar 2025 ein weiterer Fall in Schönbrunn festgestellt. Davor gab es im November 2023 bei einem Wildschwein in Eberbach einen Nachweis der Antikörper gegen das Aujeszkysche-Krankheitsvirus.
 

Für Haustiere wie Hunde oder Katzen ist das Virus hochgefährlich. Als besonders gefährdet gelten Jagdhunde. Kommen sie mit infizierten Wildschweinen in Berührung, oder wird rohes Fleisch der infizierten Tiere an sie verfüttert, stellen sich nach ein bis fünf Tagen Inkubationszeit Mattigkeit, Atemnot, verstärkte Speichelproduktion und Erbrechen ein. Besonders auffällig ist der intensive Juckreiz, der bei den erkrankten Tieren bis zur Selbstverstümmelung führen kann. Nach wenigen Tagen verlieren die infizierten Hunde das Bewusstsein und sterben. Eine Therapie gegen die Pseudowut gibt es nicht.
„Man sollte Hunde nicht ohne Leine im Wald laufen und sie nicht an toten Wildschweinen schnuppern oder nagen lassen“, so die stellvertretende Amtsleiterin des Veterinäramtes und Verbraucherschutzes des Rhein-Neckar-Kreises, Ivona Herter. Wildschweinkot sei nach Erkenntnissen des Chemischen und Veterinärmedizinischen Untersuchungsamts ungefährlich.

Festgestellt wurden die Antikörper im Rahmen eines landesweiten Monitorings. Obwohl Deutschland seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen gilt, zeigen die im Rahmen der Monitorings veranlassten Untersuchungen der Schwarzwildbestände jedoch, dass AK bei Wildschweinen in vielen Bundesländern vorkommt. Das Virus lässt sich aufgrund seiner Eigenschaften nicht vollständig aus der Wildschweinepopulation eliminieren, da infizierte Tiere die Infektion in der Regel überleben.
 Geschützt werden müssen aber Hausschweinebestände vor dem Eintrag der Krankheit – etwa durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise doppelte Zäune.
 Die Feststellung des AK-Virus bei Wildschweinen ist – anders als bei Hausschweinen – nach dem Tierseuchenrecht weder anzeigebedürftig noch meldepflichtig. Nichtsdestotrotz stellt das Vorkommen des AK-Virus in der Wildschweinepopulation eine potenzielle Bedrohung für die Hausschweinebestände dar, so Herter. Landwirte, insbesondere solche, die selbst Jäger sind, sollten demzufolge durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen und konsequente Hygienemaßnahmen ihre Bestände vor dem Eintrag des Virus schützen.

Die Aujeszkysche Krankheit (AK), in der Fachwelt auch als Pseudowut bezeichnet, ist eine hochansteckende Viruserkrankung (Suid Herpesvirus 1), die eine weltweite Verbreitung aufweist und bei einer Vielzahl von Säugetierarten auftreten kann. Sie manifestiert sich insbesondere bei Schweinen und kann signifikante wirtschaftliche Schäden verursachen.
Die Symptomatik der AK umfasst Fieber, zentralnervöse Störungen (Zittern, Lähmungen, Stimmlosigkeit) und Lungenentzündung.
Neben Hunden und Katzen sind auch andere Spezies, wie beispielsweise Rinder, potenziell gefährdet, sich mit dem Aujeszkyschen Krankheitserreger zu infizieren, wenn sie Kontakt zu infizierten Schweinen haben. Die Krankheit endet in der Regel tödlich und geht mit schweren respiratorischen und zentralnervösen Symptomen einher, die der Tollwut ähneln.
 Im Vergleich zu anderen Herpesviren zeichnet sich dieser Erreger durch eine hohe Umweltresistenz aus, die durch die Fleischreifung nicht zerstört wird. So bleibt das Virus in gepökeltem Fleisch bis zu 20 Tage infektiös und kann in Urin, Mist und Boden für einige Zeit überleben.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass eine Infektion von Haustieren in der Regel beim direkten Kontakt mit infizierten (Wild-)Schweinen und insbesondere beim Verzehr von Fleisch oder Innereien von infizierten Wildschweinen erfolgt. Eine Verschleppung von virusbelastetem Material von Hunden und Katzen, das eine Infektionsgefahr darstellt, spielte in der Vergangenheit eine nachgeordnete Rolle.
Sollten Haustiere jedoch mit Shampoos gewaschen werden, so ist darauf zu achten, dass diese für die jeweilige Tierart bestimmt sind. Zur Desinfektion können Mittel verwendet werden, die gegen behüllte Viren wirksam sind. Es ist jedoch zu beachten, dass nach dem Eindringen des Virus in den Organismus eine Reinigung und Desinfektion ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann.